Durch eine Änderung des Steuergesetzes für Vereine, welche Anfang 2021 in Kraft getreten ist, dürfen die Geräte nur noch an Vereinsmitglieder verliehen werden. Aus diesem Grund ist ebenfalls nur noch ein Verleihen ohne Bediener möglich.
Die Bedienung der Geräte muss mit entsprechender Kleidung und geeignetem Schuhwerk erfolgen!
Wenn Sie ein Gerät ausleihen möchten,
steht Ihnen Herr Franz Klar (( 9680)
als Gerätewart des Vereins zur Verfügung.
Folgende Geräte können entliehen werden: